Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V
Für einen Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die geforderten Bauvorlagen (gemäß BauVorlVO M-V) ebenfalls digital einreichen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt. Nach Ausfüllen des Antrags müssen diese hochgeladen werden.
Bitte wählen Sie die Gemeinde aus, in der Sie die Genehmigungsfreistellung beantragen wollen.
Genehmigungsfreistellung gemäß § 62 SächsBO
Für eine Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die erforderlichen Bauvorlagen (gemäß DVOSächsBO) digital einreichen, die nötig sind, um das Bauvorhaben zu beurteilen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt.
Gebühren
Die Entscheidung zu einer Genehmigungsfreistellung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie dem aktuellen Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) entnehmen.