Antrag auf Vorbescheid gemäß § 75 SächsBO
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür einen Antrag auf Vorbescheid stellen.
Im Antrag auf Vorbescheid formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie dem Antrag auf Vorbescheid die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Gebühren
Die Entscheidung zu einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie dem aktuellen Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) entnehmen.
Fristen
Sie können innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung des Bauvorbescheids Ihren Bau mit einer gültigen Baugenehmigung beginnen. Es kann eine Verlängerung des Bauvorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um jeweils bis zu 1 Jahr beantragt werden.
Hinweise / Besonderheiten
Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben einen Bauantrag stellen, verweisen Sie auf den bereits erteilten Bauvorbescheid.