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Hilfe zur Seite Verlängerung der Teilbaugenehmigung gemäß § 73 SächsBO für die Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer Anlage

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

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