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Hilfe zur Seite Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides gemäß § 75 Satz 3 SächsBO

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

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