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Hilfe zur Seite Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für eine Anlage gemäß § 73 Abs. 2 SächsBO

Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung von bis zu zwei Jahren beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt.

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