Loading...

Schnellzugriff: Anträge starten, fortsetzen, einsehen

Hilfe zur Seite Antrag auf Abweichung gemäß § 67 Absatz 1 oder 2 SächsBO, auf Ausnahme bzw. auf Befreiung gemäß § 31 Absatz 1 oder 2 BauGB

Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen und sie begründen. Dies gilt sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie und verfahrensfreie Vorhaben und auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden.

TESTSYSTEM!
Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.