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Hilfe zur Seite Antrag auf Teilbaugenehmigung gemäß § 74 SächsBO für die Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer Anlage

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

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