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Genehmigungsfreistellung gemäß § 62 SächsBO

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Für eine Vorlage in der Genehmigungsfreistellung müssen Sie die erforderlichen Bauvorlagen (gemäß DVOSächsBO) digital einreichen, die nötig sind, um das Bauvorhaben zu beurteilen. Bauvorlagen werden von den Bauvorlageberechtigten oft schon digital erstellt.

Gebühren

Die Entscheidung zu einer Genehmigungsfreistellung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie dem aktuellen Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) entnehmen.

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