Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gemäß § 83 Abs. 5 SächsBO
Das Baulastenverzeichnis informiert darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Baulastverpflichtungen können aus verschiedenen Gründen eingetragen sein, u. a. als Anbau-, Abstandsflächen-, Vereinigungs-, Erschließungs-, Überfahrbaulast, Kinderspielflächen-, Stellplatzpflicht- oder Freiflächenbaulast.
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, können Sie gemäß § 83 Abs. 5 SächsBO, in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen. Dazu stellen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einen entsprechenden Antrag auf Auskunft.
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Gebühren
Die Erteilung einer Auskunft, auch einer Negativauskunft, ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie dem aktuellen Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) entnehmen.