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Hilfe zur Seite Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gemäß § 83 Abs. 5 SächsBO

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Sie können ins Baulastenverzeichnis Ihrer Bauaufsichtsbehörde Einsicht nehmen oder einen Auszug, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

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