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Digitale Baugenehmigung

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Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) unterscheidet zwischen unterschiedlichen Verfahrensarten:

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO

Kann betreffen Wohngebäude, sonstigen bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, sowie Nebengebäude und Nebenanlagen bzw. Mobilställe, ausgenommen Sonderbauten …

Genehmigungsfreistellung nach § 62 SächsBO

Für bestimme Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, es dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist usw. …

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