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Datenschutzerklärung

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Datenschutz entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der digitalen Durchführung eines Bauverwaltungsverfahrens.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Sollen Verfahren, die unter anderem die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung sowie den Abbruch einer baulichen Anlage betreffen (Bauverwaltungsverfahren), digital durchgeführt werden, sind verschiedene Stellen eingebunden.

1.1 Nutzerkonten „bundID“ bzw. „Mein Unternehmenskonto“

Zur Nutzung des vorliegenden Online-Dienstes „Digitaler Bauantrag“ bedarf es entweder eines Nutzerkontos „bundID“ oder eines Nutzerkontos „Mein Unternehmenskonto“.

a) Bundesministerium des Innern und für Heimat

Als Bürgerin oder Bürger müssen Sie zunächst ein digitales Nutzerkonto eröffnen.

In der Regel wird das Nutzerkonto „bundID“ verwendet. Dieses wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat beim Bundesportal (https:\\id.bund.de) zur Verfügung gestellt.

Die bundID bietet ein zentrales Konto zur Identifizierung und Authentifizierung für alle Online-Anträge. Verantwortlich ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Näheres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung bundID (https://id.bund.de/de/datasecurity).

b) Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Unternehmen und Organisationen nutzen als digitales Nutzerkonto „Mein Unternehmenskonto“ unter https://info.mein-unternehmenskonto.de/. Das Nutzerkonto „Mein Unternehmenskonto“ wird vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales zur Verfügung gestellt. Näheres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter https://info.mein-unternehmenskonto.de/datenschutz/.

1.2 Online-Dienst „Digitaler Bauantrag“

Beim Online-Dienst arbeiten das Land Mecklenburg-Vorpommern und die zuständige Bauaufsichtsbehörde eng zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Sie sind daher innerhalb der unter Nummer 5 beschriebenen Wirkbereiche und auf Basis des Art. 26 DSGVO i.V.m. § 8a OZG gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich. Das Nähere zur gemeinsamen Verantwortlichkeit finden Sie unter Nummer 5 dieses Dokuments.

a) Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung von Mecklenburg-Vorpommern

Der EfA-Online-Dienst „Digitaler Bauantrag“ wird von dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt und vom Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ M-V GmbH) betrieben. Alleiniger Gesellschafter der DVZ M-V GmbH ist das Land Mecklenburg-Vorpommern. Im Falle von technischen Support- und Fehlermeldungen nutzt die DVZ M-V GmbH die brain-SCC GmbH.

„EfA“ ist die Abkürzung für „Einer für Alle“. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) den Online-Dienst entwickelt und stellt diesen nun zur digitalen Durchführung des Bauverwaltungsverfahrens zur Verfügung, den die einzelnen Bauaufsichtsbehörden der anderen Bundesländer nutzen können.

Die Aufgabe des Online-Dienstes besteht darin, sicherzustellen, dass die von den Nutzenden digital eingegebenen Daten an die zuständige Bauaufsichtsbehörde gelangen. Dies geschieht durch Zurverfügungstellung eines sog. „Vorgangsraumes“. Alle am Verfahren Beteiligten, die eines der beiden oben genannten Nutzerkonten besitzen, haben Zugang zu dem für das jeweilige Verfahren bereitgestellten Vorgangsraum. Dort werden die Daten eingegeben, eingesehen und „abgeholt“.

Jeder Zugriff wird aus Sicherheitsgründen protokolliert. Es werden sog. Logfiles angelegt, in denen die Zugriffe mit IP-Adresse (Access-Logfiles) protokolliert werden.  

Verantwortlich ist das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Staatssekretärin
Ina-Maria Ulbrich
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin

Fragen zum Datenschutz können Sie an den dortigen Datenschutzbeauftragten richten:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Der Behördliche Datenschutzbeauftragte
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
E-Mail-Adresse:

b) Bauaufsichtsbehörde

Nach Absenden der eingegebenen Daten durch den Antragstellenden werden die Daten innerhalb des Online-Dienstes „Digitaler Bauantrag“ der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt, in deren Hand die Durchführung des Bauverwaltungsverfahrens liegt.

Es obliegt dem jeweiligen Landesgesetzgeber, festzulegen, wer die zuständige Bauaufsichtsbehörde ist. In der Regel sind es die Bauaufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, manchmal auch bestimmter weiterer Gemeinden.

Fragen zum Datenschutz im Bauverwaltungsverfahren können Sie an die zuständige Bauaufsichtsbehörde und an den dortigen Datenschutzbeauftragten richten.

Verantwortliche Bauaufsichtsbehörde:

{{ bauaufsichtsbehoerde }}

Den Datenschutzbeauftragten der unteren Bauaufsichtsbehörde erreichen Sie wie folgt:

[Platzhalter Anfang]
Landkreis/kreisfreie Stadt/Gemeinde
Anschrift: …
Telefon: ...
[Platzhalter Ende]

2. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet und zu welchem Zweck geschieht dies?

Welche Daten im Online-Dienst verarbeitet werden dürfen, richtet sich nach dem Zweck der Verarbeitung.

Dies ist hier die Durchführung von Bauverwaltungsverfahren. Dieser Zweck umfasst dabei den gesamten Verarbeitungsvorgang einschließlich der digitalisierten Durchführung, des Austausches antragsbezogener Nachrichten mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde sowie der Geltendmachung von Gebühren.

Welche Daten erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Bauverwaltungsverfahren. Gegenstand eines solchen Verfahrens kann u. a. sein

  • eine Baugenehmigung, vereinfachte Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung
  • eine Ausnahmegenehmigung für Veränderungssperren
  • eine Genehmigungsfreistellung
  • ein Bauvorbescheid
  • eine Verlängerung von Genehmigungen und Bescheiden
  • eine Anzeige des Baubeginns
  • eine Anzeige der Nutzungsaufnahme
  • eine Abbruchanzeige

Bundes- und landesrechtliche Regelungen legen fest, welche Angaben in welchem Verfahren zu machen sind. Maßgebend sind dabei u. a. die Sächsische Bauordnung, landesrechtliche Regelungen zu Bauvorlagen und das Baugesetzbuch.

Zum Bauverwaltungsverfahren gehört auch die Erhebung von Gebühren. Hierfür werden die für die Gebührenabrechnung erforderlichen Daten (Bankverbindungen etc.) verarbeitet.

Um den Online-Dienst nutzen zu können, haben die am jeweiligen Verfahren beteiligten Personen, z.B. Bauherrin bzw. Bauherr, Entwurfsverfasserin bzw. Entwurfsverfasser, ein digitales Nutzerkonto gemäß Nummer  1.1 a oder 1.1 b dieser Erklärung anzulegen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen unter Nummer 1.1 a und 1.1 b verlinkten Datenschutzerklärungen.#

Logfiles

Bei jeder Nutzung des Online-Dienstes werden sog. Logfiles angelegt, die die Zugriffe protokollieren. Sie dienen der Kontrolle, ob unberechtigte Dritte auf die Daten zugegriffen haben (Hacker), und der Fehleranalyse. Zugriff auf diese Logfiles haben ausschließlich die Systemadministratoren des Rechenzentrums des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ M-V GmbH).

Es handelt sich dabei um folgende Daten:

  • IP-Adresse des zugreifenden Rechners
  • Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
  • übermittelter Status-Code
  • Browsertyp und Browserversion
  • Betriebssystem
  • Referrer-URL (die zuvor besuchte und von der auf unseren Online-Dienst verlinkten Webseite)
  • im Suchformular eingegebene Suchbegriffe
  • abgerufene Seite, abgerufenes Dokument

Cookies

Im Zuge des Online-Dienstes werden nur technisch notwendige Cookies verwendet, um die ordnungsgemäße Antragstellung zu ermöglichen. Diese Cookies sind kleine Textdateien, welche essenziell sind, um die grundlegenden Funktionen und die sichere Nutzung des Online-Dienstes zu gewährleisten. 

3. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Es liegt in der freiwilligen Entscheidung der antragstellenden Person, ob sie von dem Angebot der Bauaufsichtsbehörde, das Bauverfahren digital durchzuführen, Gebrauch macht.

Bei der Nutzung eines digitalen Nutzerkontos gemäß der Nummer 1.1 werden die in Ihrem Konto hinterlegten Daten verarbeitet. Auf die Datenschutzerklärung zum jeweiligen Nutzerkonto wird verwiesen.

Im Online-Dienst können weitere personengebundene Daten von Ihnen zur Antragsstellung erhoben werden. Die Bauaufsichtsbehörde verarbeitet personenbezogene Daten, um ihre Aufgabe, das Bauverwaltungsverfahren durchzuführen, zu erfüllen. Die Rechtsgrundlage ist der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes. Die Rechtsgrundlage für das jeweilige Bauverwaltungsverfahren entnehmen Sie bitte der jeweiligen digitalen Antragsstrecke im Online-Dienst.

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde darf Daten nur in dem für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen Umfang verarbeiten. Was erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Bauverwaltungsverfahren, das in unterschiedlichen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften geregelt ist, zum Beispiel der Sächsischen Bauordnung, den landesspezifischen Regelungen zu Bauvorlagen und dem Baugesetzbuch.

 4. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die personenbezogenen Daten werden im Vorgangsraum des Online-Dienstes nur so lange gespeichert, wie es zur Durchführung des jeweiligen Verfahrens erforderlich ist. Der Vorgangsraum hat seinen Zweck erfüllt, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, und wird geschlossen.

Die Bauaufsichtsbehörde übernimmt die dort eingegebenen Daten in die elektronische Bauakte, wo sie landesrechtlich festgelegten Aufbewahrungsfristen unterliegt.

Die Logfiles über jeden einzelnen Zugriff auf den Online-Dienst werden 90 Tage ab Zugriff gespeichert und dann automatisch gelöscht.

5. Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 Abs. 1 Satz 2 DSGVO

Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?

Beim Online-Dienst arbeiten das Land Mecklenburg-Vorpommern und die unteren Bauaufsichtsbehörden (nachfolgend „Parteien“) eng zusammen. Dies betrifft vor allem die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten in den sogenannten Vorgangsräumen der digitalen Baugenehmigung. Ausschließlich für die Verarbeitung in diesen Vorgangsräumen besteht eine gemeinsame Verantwortung im Sinne des Artikel 26 DSGVO. Die Parteien sind gemäß Art. 26 DSGVO gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten in diesen Vorgangsräumen verantwortlich. Vor diesem Hintergrund haben die beteiligten Parteien die Verantwortung für die gemeinsame Datenverarbeitung innerhalb der Vorgangsräume durch eine entsprechende Vereinbarung festgelegt und in verschiedene Wirkbereiche aufgeteilt.

Hiervon unberührt bleibt die alleinige Verantwortlichkeit des Betreibers des Online-Dienstes für die Datenverarbeitung im Rahmen der Bereitstellung des Übermittlungsweges (Erhebung, Speicherung, Übermittlung von Nutzer- und Antragsdaten), ebenso wie die alleinige Verantwortung der unteren Bauaufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung im Backend (Antragsbearbeitung - ggf. unter Anbindung eines Fachverfahrens - § 8a Abs. 4 OZG).

Für welchen Bereich besteht die gemeinsame Verantwortlichkeit und was haben die Parteien vereinbart?

Wirkbereich A:

Der o.g. Betreiber des Online-Dienstes stellt auch die jeweiligen Vorgangsräume zur Antragsbearbeitung durch die nutzenden Fachbehörden zur Verfügung und ist somit Verantwortlicher für die folgenden Prozesse- und Teilbereiche:

  • die technische Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Online-Dienstes,
  • die Absicherung und Weiterentwicklung des Betriebs des Online-Dienstes, sowie
  • die Auswahl und Steuerung der Auftragsverarbeiter (inkl. Kommunikation und Weisungsbefugnis)

Wirkbereich B:

Die untere Bauaufsichtsbehörde ist als Vollzugsbehörden nach den jeweils einschlägigen bundes- und/oder landesrechtlichen Bestimmungen verantwortlich für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit

  • der fachlichen Bearbeitung von Anträgen, Anzeigen und Nachrichten der Antragstellenden im jeweiligen Vorgangsraum im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit (inkl. Korrespondenz mit den weiteren Beteiligten des Vorgangs)
  • den im Vorgangsraum verarbeiteten Inhalten und Prozessen im Hinblick auf die Rechtsgrundlage, die Zwecke sowie die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung
  • behördenspezifischen Prozessen zur Sicherstellung der Grundsätze für die Datenverarbeitung gem. Art. 5 Abs. 1 a bis f DSGVO im eigenen Wirkbereich.

Was bedeutet das für Betroffene?

Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Wirkbereiche.

Der Betreiber des Online-Dienstes und die jeweils zuständige Fachbehörde machen den betroffenen Personen die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen.

Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über Rechtspositionen, die im Rahmen ihrer gemeinsamen Verantwortlichkeit von Betroffenen geltend gemacht werden.

Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO können sowohl beim Betreiber des Online-Dienstes als auch bei der jeweils zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde geltend gemacht werden. Eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten sie vom jeweils zuständigen Verantwortlichen. Die gemeinsam Verantwortlichen unterstützen sich bei der Bearbeitung von Betroffenenanfragen.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zur Verfügung, die Sie bei den unter Nummer 1 genannten Verantwortlichen geltend machen können:

a) Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Mit dem Recht auf Auskunft erhalten Sie eine umfassende Einsicht in Daten, die sich auf Ihre Person beziehen, und die Kriterien der Verarbeitung, z.B. Verarbeitungszwecke und Speicherdauer.

b) Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Sind Daten, die sich auf Ihre Person beziehen, unrichtig, können Sie die unverzügliche Berichtigung verlangen.

c) Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)

Sie können Daten, die sich auf Ihre Person beziehen, löschen lassen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Sie haben die Möglichkeit, die weitere Verarbeitung von Daten, die sich auf Ihre Person beziehen, zu stoppen. So können Sie zum Beispiel verhindern, dass Daten weiterhin von der Behörde genutzt werden, wenn Sie die Richtigkeit der Daten anzweifeln und von der Behörde überprüfen lassen.

e) Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)

Verarbeitet die Bauaufsichtsbehörde Daten, die sich auf Ihre Person beziehen, können Sie dagegen Widerspruch einlegen, wenn Gründe, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, dies rechtfertigen.

f) Beschwerderecht (Artikel 77 DSGVO)

Sie können bei der Sächsischen Aufsichtsbehörde Beschwerde gegen die Verarbeitung der Daten, die sich auf Ihre Person beziehen, einlegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.

Aufsichtsbehörde für den Freistaat Sachsen:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Dr. Juliane Hundert
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Telefon: 03 51 / 85471-101
E-Mail :

g) Recht auf Widerruf der Einwilligung (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO)

Wenn Sie zu der Verarbeitung von Daten, die sich auf Ihre Person beziehen, Ihre Einwilligung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.

Version: 1.4 vom 01.01.2026